Radentscheid Rostock

Entspannt und sicher Radfahren für alle.

Planungen und bauliche Maßnahmen für den Fuß- und Radverkehr richten sich nach dem Stand der Technik. Zumindest sind die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Als Mindestmaße sind die in den Regelwer-ken genannten Regelbreiten zzgl. der jeweiligen Sicherheitstrennstreifen zu verwenden.

Die Stadt Rostock schafft entlang aller Hauptverkehrsstraßen in ihrer Baulast je Kalenderjahr mindestens 10 km Radwege neu. Dabei werden zwei Knotenpunkte stets lückenlos miteinander verbunden. Die Radwege sind vom Fuß- und Autoverkehr baulich getrennt zu führen. Die Radwege sind an jeder Straßenseite entsprechend der jeweiligen Fahrtrichtung als Ein-Richtungsradwege und gemäß ERA mindestens 2,30 m breit herzustellen, um das gefahrlose Überholen von mehrspurigen Fahrrädern zu gewährleisten. Die Radwege sind durchgängig mit einem ebenen und dauerhaft gut befahrbaren Belag zu versehen, der sich an allen Stellen in roter Farbe von angrenzenden Flächen visuell absetzt. Die Radwege liegen auf Fahrbahnniveau und werden von der übrigen Fahrbahn durch ein bauliches Element so abgetrennt, dass missbräuchliches Befahren, Halten und Parken von Kfz ausgeschlossen ist.

Die Stadt Rostock gestaltet pro Jahr 10 km Nebenstraßen so um, dass sie für den Radverkehr attraktiver werden. Straßen mit hohem Radverkehrsanteil sollen bevorzugt bearbeitet werden. Die Straßen sollen schnell und komfortabel befahrbar sein, möglichst zu durchgängigen Radrouten verbunden werden und öffentliche Einrichtungen, Geschäftsbereiche und Wohnquartiere miteinander verbinden. Zu Maßnahmen können u. a. bauliche Verkehrsberuhigungen (z.B. Aufpflasterungen, Verengungen) und eine einheitliche und durchgängige Gestaltung gehören.

Die Stadt Rostock baut je Kalenderjahr mindestens vier durch Lichtsignalanlagen (LSA, „Ampeln“) geregelte Kreuzungen um. Der Umbau hat nach dem Konzept der „Protected Intersection“ (geschützte Kreuzung) mit dem Ziel zu erfolgen, Sicherheit und Komfort für den Fuß- und Radverkehr zu erhöhen. Um Fuß- und Radverkehr in den frontalen Sichtbereich des Kraftverkehrs zu führen, sind Schutzinseln mit hinreichend engem Radius für Kfz und Haltlinien für den Radverkehr unmittelbar an der zu querenden Fahrbahn anzulegen. Die Knotenpunkte sind mit eigenen LSA für den Radverkehr auszustatten und immer mit einem Zeitvorsprung für die Freigabezeiten des Rad- und Fußverkehrs zu schalten. Fußgängerampeln schalten auch ohne Tastendruck auf grün. Nur für den Radverkehr soll freies Rechtsabbiegen ermöglicht werden.

Die Stadt Rostock stellt sicher, dass die Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur zu jeder Jahreszeit sicher zu begehen und zu befahren ist. Sie verpflichtet sich zu Maßnahmen, um die Wege frei von Störungen durch abgestellte Kfz benutzbar zu halten.

Die Stadt Rostock richtet im gesamten Stadtgebiet mindestens 1.000 Radabstellanlagen pro Jahr neu ein, die nicht zu Lasten des Fußverkehrs gestaltet werden. Überdachte Abstellanlagen mit Druckluft- und Ladestationen sollen an allen ÖPNV-Knotenpunkten gebaut werden. Die Abstellplätze sollen entsprechend der aktuellen Vorgaben „Hinweise zum Fahrradparken“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) ausgeführt sein.

Die Stadt Rostock senkt auf Radwegen im Bestand pro Jahr mindestens 25 Bord-steinkanten auf Nullniveau (Fahrbahnniveau) ab. Sie gestaltet 25 Gehwegkanten barrierefrei um

Nach jedem Unfall mit Fußgänger- oder Fahrradbeteiligung, dessen Ursache zumindest teilweise in der Infrastruktur bzw. dem Straßenraum liegt, erfolgt eine Beseitigung der Gefahren.

Die Stadt Rostock fördert Lastenräder, indem sie elektrische Lastenräder in jedem Stadtbereich bereitstellt, die kostenlos ausgeliehen werden können.

Die Stadt Rostock führt professionelle, jährlich umgesetzte Kampagnen, zur Schaffung eines Bewusstseins für die Bedürfnisse und zur Akzeptanz des Radverkehrs durch. Die erste Kampagne startet innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Bürgerentscheides. Die Kampagnen thematisieren die Rechte und Pflichten aller Verkehrsteilnehmenden und fördern die gegenseitige Akzeptanz im Straßenverkehr. In Bezug auf den Einzelhandel wird insbesondere auf die wirtschaftliche Bedeutung des Radverkehrs hingewiesen. Radfahren wird als kostengünstige, schnelle, gesunde und flexible Alternative zum motorisierten Individualverkehr beworben.